Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.06.2011 -
Die sofortigen Beschwerden der Beklagten zu 2. und der Beklagten zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.06.2011 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
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