Die sofortige Beschwerde der Beklagten/Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 12.11.2008 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
I. Gegenstand der vorliegenden Beschwerde ist der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 12.11.2008 - 14 Ca 1399/08 - mit dem gegen die Beklagte/Schuldnerin wegen der Nichtbeschäftigung des Klägers/Gläubigers trotz entsprechenden Weiterbeschäftigungstitels im Urteil des Arbeitsgerichts vom 10.07.2008 ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € verhängt wurde.
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