I.
Im genannten Verfahren des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - schlossen die Parteien am 18.07.2006 einen gerichtlichen Vergleich, wonach die Schuldnerin sich u. a. verpflichtete, die Lohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2006 und die Arbeitsbescheinigung gem. §
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