I. Streitig ist, ob Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich des Geschäftsjubiläums einer Unternehmensgruppe auch dann steuerfrei sind, wenn die rechtlich selbständige arbeitgebende Gesellschaft nicht selbst 25 Jahre oder ein Mehrfaches davon bestand.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 1977 errichtete GmbH. Gesellschafter sind Frau A mit 50 v.H., sowie die Herren B und C mit jeweils 25 v.H. der Anteile. Geschäftsführer der Klägerin sind A, B und C.
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