LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.04.2017
10 Sa 53/17
Normen:
TV-L § 12 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 2584/16

Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten im öffentlichen DienstUnbegründeter Feststellungsantrag eines Fährmanns bei Zuweisung einer Tätigkeit als Fährbegleiters mit Fährführerschein

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen 10 Sa 53/17

DRsp Nr. 2017/11465

Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten im öffentlichen Dienst Unbegründeter Feststellungsantrag eines Fährmanns bei Zuweisung einer Tätigkeit als Fährbegleiters mit Fährführerschein

Die Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten ist im öffentlichen Dienst zulässig, soweit dadurch die Eingruppierung nicht verändert wird und billiges Ermessen gewahrt ist.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Dezember 2016 - 58 Ca 2584/16 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.621,16 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV-L § 12 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zulässigkeit einer teilweisen Aufgabenzuweisung als Fährbegleiter sowie tarifliche Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit einem Überleitungsvertrag.