Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 13. November 2014-
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01. Oktober 2012 Vergütung nach der Entgeltgruppe 14 Stufe 5 TV-L zu zahlen.
II.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
III.Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 75% und der Kläger zu 25 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen beide Parteien zu je 50 %.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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