Die Parteien streiten um die Richtigkeit einer dienstlichen Beurteilung des Klägers.
Der Kläger wendet sich gegen die am 30.06.2005 für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.01.2005 erteilte dienstliche Beurteilung. Er war Jahrzehnte lang als Verwaltungsangestellter beim damaligen A tätig und zuletzt eingruppiert in die Vergütungsgruppe IVb
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