Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Dezember 2008 - 4 TaBV 70/08 - wird zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
I. Die Beteiligten streiten über die gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers.
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