Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.03.2012 - 3 BV 14/12 -zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
1. 2. 3. a) b) 4. 5. 6. 7. 1. 2.
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