I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Arbeitgeberin die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von Frau I. W. und die Feststellung, dass die vorläufige Einstellung von Frau I. W. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, beantragt hat.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|