1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 5.02.2013 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats (Beteiligter zu 2) zur Einstellung eines Arbeitnehmers sowie über die Erforderlichkeit ihrer vorläufigen Durchführung.
Die Antragstellerin (Arbeitgeberin) ist ein Distributor für Komponenten der Elektronikindustrie.
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