Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 12. Dezember 2012 (Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die antragstellende Arbeitgeberin begehrt von dem in ihrer Niederlassung in Karlsruhe bestehenden Betriebsrat die Zustimmung zur Eingruppierung des Arbeitnehmers K.
1. 2.
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