I.
Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des zu 2) beteiligten Betriebsrats zur Eingruppierung zweier Arbeitnehmerinnen der Antragstellerin und Beteiligten zu 1).
Die Antragstellerin beschäftigt ca. 1.300 Arbeitnehmer. Der Beteiligte zu 2) ist der bei der Antragstellerin bestehende 15köpfige Betriebsrat.
Die Antragstellerin betreibt u.a. im Bezirksklinikum R. eine Küche zur Patienten- und Mitarbeiterversorgung, in der u.a. die Arbeitnehmerinnen W. M. und D. R. als Küchenhilfen beschäftigt sind. Diesen obliegen folgende Tätigkeiten:
- 6,87 % Waschen und Zerkleinern von Gemüse unter Zuhilfenahme der Rohkostschneidemaschine (Einweisungszeit: 2 Stunden) und der Salatwaschmaschine (Einweisungszeit: 0,5 Stunden),
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