I.
Die Arbeitgeberin hat in dem diesem Beschwerdeverfahren vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren verlangt, die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von 315 Arbeitnehmern - unter ihnen die als Betriebsratsmitglieder an dem Verfahren Beteiligte zu 3) bis 7) - in einen neu gebildeten "Zentralbereich Facility Management" zu ersetzen. Die Beschwerdeführer vertraten zunächst die Beteiligten zu 2) bis 7), legten dann jedoch das Mandat des Beteiligten zu 5) nieder. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem die Arbeitgeberin den Antrag zurückgenommen hatte.
Das Arbeitsgericht hat den Wert des Verfahrensgegenstandes durch Beschluss vom 14. Januar 2003, der den Beschwerdeführern am 21. Januar 2003 zugestellt wurde, auf 45.500,00 EUR festgesetzt.
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