LAG Berlin - Beschluss vom 18.03.2003
17 Ta (Kost) 6009/03
Normen:
BRAGO § 8 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 50 BV 7241/02

Zustimmungsersetzung für eine Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG

LAG Berlin, Beschluss vom 18.03.2003 - Aktenzeichen 17 Ta (Kost) 6009/03

DRsp Nr. 2003/9420

Zustimmungsersetzung für eine Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG

»Sind mehrere personelle Einzelmaßnahmen i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, kann bei der Wertfestsetzung berücksichtigt werden, dass die Mßßnahmen auf einer einheitlichen unternehmerischen Entscheidung beruhen. Der Wert der einzelnen Maßnahmen kann dabei in Anlehnung an die Staffelung der Arbeitnehmerzahlen in § 9 BetrVG ermittelt werden.«

Normenkette:

BRAGO § 8 ;

Gründe:

I.

Die Arbeitgeberin hat in dem diesem Beschwerdeverfahren vorausgegangenen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren verlangt, die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von 315 Arbeitnehmern - unter ihnen die als Betriebsratsmitglieder an dem Verfahren Beteiligte zu 3) bis 7) - in einen neu gebildeten "Zentralbereich Facility Management" zu ersetzen. Die Beschwerdeführer vertraten zunächst die Beteiligten zu 2) bis 7), legten dann jedoch das Mandat des Beteiligten zu 5) nieder. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem die Arbeitgeberin den Antrag zurückgenommen hatte.

Das Arbeitsgericht hat den Wert des Verfahrensgegenstandes durch Beschluss vom 14. Januar 2003, der den Beschwerdeführern am 21. Januar 2003 zugestellt wurde, auf 45.500,00 EUR festgesetzt.