1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.10.2009
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2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beteiligte zu 1) ist eine Versicherungsgesellschaft. Der Beteiligte zu 2) ist der bei der Beteiligten zu 1) gewählte Betriebsrat. Die Beteiligte zu 1) begehrt mit der am 17.04.2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Antragsschrift die Ersetzung der Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur befristeten Beschäftigung von vier Leiharbeitnehmern, die zuvor bei der Beteiligten zu 1) tätig waren, sowie die Feststellung, dass der Einsatz dieser Arbeitnehmer aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
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