Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Kläger wenden sich gegen eine den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Räumen im Unterschoss deren Wohngebäudes in Räume für den Betrieb einer Tanzschule.
Die klagenden Eheleute wohnen in der XXX, Flst.Nr. XXX in XXX. An dieses Grundstück grenzt in östlicher Richtung das Grundstück der Beigeladenen, XXX, Flst.Nr. XXX an. Es ist ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaut. In dessen Untergeschoss wird die streitgegenständliche Tanzschule bereits betrieben.
Das Grundstück der Beigeladenen und das Grundstück Flst.Nr. XXX liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "XXX" der Gemeinde XXX vom 27.09.2005, der für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Wegen der genauen Lage der Grundstücke wird auf den Lageplan vom 12.07.2010 Bezug genommen.
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