Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 19.12.2012 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zustimmung der Beklagten zu Reduzierung der Arbeitszeit der Klägerin und Festlegung der Lage.
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