Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 11. Dezember 2012 - 1 BV 4/12 - wird hinsichtlich des Antrags zu 2) als unzulässig verworfen.
Im Übrigen wird der Beschluss abgeändert und der Antrag zu 1) zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über eine Einstellung.
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