Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Der Arbeitgeber begehrt die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung des Mitarbeiters T M .
Der Arbeitgeber ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit Sitz im o C . In K unterhält er eine Schadensaußenstelle. Im Betrieb des Arbeitgebers findet der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe Anwendung. Darin heißt es:
§ 4 Gehaltsgruppenmerkmale und Eingruppierung
1. Gehaltsgruppenmerkmale
Die Gehälter der Angestellten richten sich nach folgenden Gehaltsgruppenmerkmalen:
I Tätigkeiten, die nur eine kurze Einweisung erfordern.
II Tätigkeiten, die Kenntnisse oder Fertigkeiten voraussetzen, wie sie im Allgemeinen durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden.
- - - - - - - -
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|