Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 14. März 2014 - 8 Ca 476/12 - aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Beschwerdeverfahren wendet sich der frühere Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Kläger) gegen die Aufhebung der zunächst bewilligten Prozesskostenhilfe.
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