LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 27.07.2020
4 Ta 740/20
Normen:
GG Art. 25;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 58 Ca 7826/19

Zustellungen von gerichtlichen Schriftstücken an Diplomaten durch das Auswärtige AmtKeine Beeinträchtigung der Organisationsfreiheit fremder Staaten durch deutsche Gerichtsentscheidungen

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2020 - Aktenzeichen 4 Ta 740/20

DRsp Nr. 2020/11711

Zustellungen von gerichtlichen Schriftstücken an Diplomaten durch das Auswärtige Amt Keine Beeinträchtigung der Organisationsfreiheit fremder Staaten durch deutsche Gerichtsentscheidungen

Das Auswärtige Amt verweigert die Zustellung einer Klage an eine hoheitlich tätige Mitarbeiterin wegen entgegenstehender auswärtiger Interessen.

I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2020 - 58 Ca 7826/19 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 25;

Gründe:

I.