LAG Köln - Urteil vom 05.08.2015
3 Sa 420/15
Normen:
§ 14 Abs. 4 TzBfG; § 125 BGB;
Fundstellen:
DB 2015, 2763
EzA-SD 2016, 7
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2470/14

Zustandekommen eines Arbeitsvertrages durch konkludente Annahme des in der Erbringung der Arbeitsleistung liegenden Angebots

LAG Köln, Urteil vom 05.08.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 420/15

DRsp Nr. 2015/18376

Zustandekommen eines Arbeitsvertrages durch konkludente Annahme des in der Erbringung der Arbeitsleistung liegenden Angebots

1. Ein Arbeitsvertrag kann durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten der Vertragspartner (sog. Realofferte und deren konkludente Annahme) zustande kommen (hier: mehr als einmonatige Tätigkeit als verantwortliche Oberärztin in Uniklinik)2. Kenntnis über eine solche geübte Vertragspraxis besteht immer dann, wenn eine solche Vertragspraxis zumindest von den zum Vertragsschluss berechtigten Personen geduldet worden ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 25.02.2015 - 2 Ca 2470/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 14 Abs. 4 TzBfG; § 125 BGB;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung.

1) 2)