Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 01. März 2012, Az:
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses zur Beklagten als Folge einer Arbeitnehmerüberlassung sowie über die Verpflichtung der Beklagten, mit der Klägerin einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Die bei Klageerhebung xx Jahre alte Klägerin, die Mutter einer Tochter ist, ist seit dem 01. Juni 1999 bei dem A als Altenpflegerin beschäftigt. In der Satzung des A finden sich u. a. folgende Bestimmungen:
"§ 2 Zweck
1. Der A bietet mit seinen Diensten und Einrichtungen den älteren oder behinderten Menschen der Stadt Frankfurt am Main ein umfassendes Angebot in allen Lebensphasen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|