Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.04.2013 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagen jeweils 1/2 zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.332,80 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger und die Beklagten zugelassen.
I.
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