Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.12.2015 - Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine vom Betriebsrat angerufene Einigungsstelle sich zu Recht für unzuständig erklärt hat.
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