Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 05.03.2009 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Vorenthaltung von Restlohn. Die Beklagte beruft sich gegenüber der Auskehrung auf einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|