Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Juni 2019 –
Die Anträge der Beteiligten zu 1) werden insgesamt zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten führen das Verfahren – zweitinstanzlich nur noch - wegen der von der Beteiligten zu 1) begehrten Feststellung tariflicher mitbestimmungsrechtlicher Beteiligung beim Einsatz von Personen iRd. Schulung zum Flugbegleiter.
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