Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen bejahenden Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.12.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
I.
Die Beklagte ist ein Unternehmen im Veranstaltungsbereich und bietet maßgefertigte Dienstleistungen mit Hard- und Softwarelösungen für Events, Meetings, Workshops und Trainings an. Sie beschäftigt nach Darlegung des Klägers mehr als zehn Arbeitnehmer.
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