Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.02.2013 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht Entgeltansprüche für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 10. August 2012 geltend.
1. 2.
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