Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juli 2022 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens um die Frage der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der Staatenimmunität.
Beklagt sind die Vereinigten Staaten von Amerika.
Die am XX.XX. 1969 geborene Klägerin ist anerkannt schwerbehindert mit einem GdB von 40. Sie ist durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
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