LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.12.2023
8 Sa 1277/22
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 12.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 6694/20

Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der Staatenimmunität in einem Klageverfahren einer Generalkonsulat beschäftigten Arbeitnehmerin gegen die Vereinigten Staaten von Amerika

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2023 - Aktenzeichen 8 Sa 1277/22

DRsp Nr. 2024/8847

Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der Staatenimmunität in einem Klageverfahren einer Generalkonsulat beschäftigten Arbeitnehmerin gegen die Vereinigten Staaten von Amerika

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Juli 2022 - 23 Ca 6694/22 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens um die Frage der Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der Staatenimmunität.

Beklagt sind die Vereinigten Staaten von Amerika.

Die am XX.XX. 1969 geborene Klägerin ist anerkannt schwerbehindert mit einem GdB von 40. Sie ist durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

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