Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.10.2016 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird für das Klage- und Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Überweisung ihres Unternehmens von der Zuständigkeit der Beklagten als Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung in die der Beigeladenen.
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