LAG Köln - Urteil vom 13.09.2012
7 Sa 72/12
Normen:
§§ 611, 626 BGB; 2, 5 ArbGG; 84 HGB; 1, 14 KSchG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3843/11

Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Behauptung der zur Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

LAG Köln, Urteil vom 13.09.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 72/12

DRsp Nr. 2013/17820

Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit durch Behauptung der zur Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

1.) Kündigungsschutzklagen, in denen die Klagepartei die Rechtsbehauptung aufstellt, Arbeitnehmer zu sein, sind auf den Fortbestand eines Arbeitsvertragsverhältnisses gerichtet und fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit.2.) Ergibt die rechtliche Prüfung, dass in Wirklichkeit kein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist die Klage ohne Prüfung von etwaigen Kündigungsgründen abzuweisen.3.) Zur Abgrenzung der - im vorliegenden Fall nicht gegebenen - Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.11.2011 in Sachen6 Ca 3843/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 611, 626 BGB; 2, 5 ArbGG; 84 HGB; 1, 14 KSchG;

Tatbestand

Die Parteien streiten, soweit für das vorliegende Berufungsverfahren von Interesse, um den Fortbestand eines zwischen ihnen begründeten "Anstellungsvertrages" für die Zeit vom Zugang zweier fristloser Kündigungen der Beklagten vom 28.04. bzw. 02.05.2011 bis zum 31.10.2011 (Ende der Kündigungsfrist einer Eigenkündigung des Klägers vom 30.04.2011).

1) 2) 3) 1.) 2.) 3.)