Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.11.2011 in Sachen6 Ca 3843/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten, soweit für das vorliegende Berufungsverfahren von Interesse, um den Fortbestand eines zwischen ihnen begründeten "Anstellungsvertrages" für die Zeit vom Zugang zweier fristloser Kündigungen der Beklagten vom 28.04. bzw. 02.05.2011 bis zum 31.10.2011 (Ende der Kündigungsfrist einer Eigenkündigung des Klägers vom 30.04.2011).
1) 2) 3) 1.) 2.) 3.)
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