Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.12.2015 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.125 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerderechtszug um die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für die vom Kläger geltend gemachte Unwirksamkeit der von der Beklagten unter dem 02.11.2015 erklärten Kündigungen des Anstellungsvertrages vom 20.04.2015.
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