Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wir der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 22.10.2014 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 151.631,84 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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