Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 14. März 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe von 1.903,77 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Januar 2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
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