1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.01.2011 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,40 € netto nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 20.11.2010 zu zahlen.
2)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die
Beklagte zu 2/5 und die Klägerin zu 3/5; die Kosten des
Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Klägerin ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt werden muss.
Die am 10.12.1971 geborene Klägerin ist seit dem 01.12.2001 bei dem Beklagten als Tierärztin beschäftigt. Ihr Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 1.161,01 €.
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