Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 05.11.2009 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25,48 € (brutto) zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
Die Revision wird zugelassen.
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