LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.05.2009
9/11 Sa 2240/08
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 9 Abs. 3; TV-Ärzte/VKA § 28 Abs. 3 S. 1; ArbZG § 6 Abs. 5; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 1 a; TVöD BT-K § 55 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 23.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 240/08
BAG, 9 AZR 579/09,

Zusatzurlaub für Ärzte bei Nachtarbeitsstunden während der Bereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2009 - Aktenzeichen 9/11 Sa 2240/08

DRsp Nr. 2009/24984

Zusatzurlaub für Ärzte bei Nachtarbeitsstunden während der Bereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

»§ 28 Abs. 3 Satz 1 TV-Ärzte/VKA begründet einen Anspruch auf Zusatzurlaub auch für Nachtarbeitsstunden, die während des Bereitschaftsdienstes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet werden.«

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 23. Oktober 2008 - 12 Ca 240/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte/VKA § 9 Abs. 3; TV-Ärzte/VKA § 28 Abs. 3 S. 1; ArbZG § 6 Abs. 5; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 1 a; TVöD BT-K § 55 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden.