Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2015 teilweise abgeändert:
Der Streitwert für das Beschlussverfahren Arbeitsgericht Köln
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die zulässige Streitwertbeschwerde der Antragstellerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2015 ist nur zum Teil begründet.
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