LAG Köln - Beschluss vom 21.01.2016
7 Ta 213/15
Normen:
BetrVG § 99; BetrVG § 100; RVG §§ 22 ff.;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 260/14

Zusammenfassung mehrerer Zustimmungsersetzungsangelegenheiten

LAG Köln, Beschluss vom 21.01.2016 - Aktenzeichen 7 Ta 213/15

DRsp Nr. 2020/8830

Zusammenfassung mehrerer Zustimmungsersetzungsangelegenheiten

Zur Streitwertfestsetzung bei sog. Massenverfahren im Betriebsverfassungsrecht.

Mehrere Zustimmungsersetzungsangelegenheiten sind nicht zu einem einheitlichen Streitwert zusammenzufassen, wenn diese zu unterschiedlichen Zeiten gestellt worden sind und der Betriebsrat außergerichtlich auch mehrmals zu den an ihn herangetragenen Zustimmungsanträgen Stellung nehmen musste.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2015 teilweise abgeändert:

Der Streitwert für das Beschlussverfahren Arbeitsgericht Köln 8 BV 260/14 wird auf 17.500,00 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BetrVG § 99; BetrVG § 100; RVG §§ 22 ff.;

Gründe

Die zulässige Streitwertbeschwerde der Antragstellerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2015 ist nur zum Teil begründet.