LAG Niedersachsen, vom 09.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 1609/08
ArbG Oldenburg, vom 21.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 18/08
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht; Rechtscharakter der nach § 15 Abs. 1 AVR zulässigen Kündigung; Annahmeverzug des Arbeitnehmer bei Ablehnung des Angebots des Betriebsübernehmers
BAG, Urteil vom 09.09.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 582/09
DRsp Nr. 2010/22270
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht; Rechtscharakter der nach § 15 Abs. 1AVR zulässigen Kündigung; Annahmeverzug des Arbeitnehmer bei Ablehnung des Angebots des Betriebsübernehmers
Orientierungssätze:1. Die Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage einer Vollmacht ist nach § 174 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Kündigende in eine Stellung berufen ist, die üblicherweise mit dem Kündigungsrecht verbunden ist. Dies steht der Mitteilung von der Bevollmächtigung gleich.2. Die nach § 15 Abs. 1AVR zulässige Kündigung ist keine außerordentliche Kündigung, für die es eines wichtigen Grundes bedürfte, sondern eine ordentliche Kündigung aus betrieblichem Anlass. Für ihre Wirksamkeit gelten neben den in § 15 Abs. 1AVR genannten Voraussetzungen die in § 1KSchG aufgestellten Erfordernisse.
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