Der Kläger war seit dem 1. April 1979 als Wachpolizist beim beklagten Land angestellt und erhielt zuletzt eine Bruttomonatsvergütung in Höhe von 4.268,54 DM.
Mit Schreiben vom 20. Oktober 1995, dem Kläger am 24. Oktober 1995 zugegangen, kündigte das beklagte Land das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß zum 30. Juni 1996 wegen des Verdachts des Betruges zu Lasten des Polizeipräsidenten in Berlin. Das unter dem Briefkopf "Der Polizeipräsident in Berlin, Landespolizeiverwaltungsamt" verfaßte Kündigungsschreiben ist unterzeichnet mit "im Auftrag P". Neben der Unterschrift und diese auch teilweise überdeckend befindet sich das Dienstsiegel des Polizeipräsidenten in Berlin.
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