ArbG Frankfurt/Main, vom 02.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 901/15
Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.08.2016 - Aktenzeichen 16 TaBV 119/16
DRsp Nr. 2016/19081
Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
Orientierungssätze:Einzelfall einer unbegründeten Gehörsrüge.
Für die Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist durch einen Streitverkündungsempfänger ist auf den Zeitpunkt der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vertreter der Hauptpartei abzustellen.
Tenor
Die Gehörsrüge des Beschwerdeführers vom 21. August 2016 wird zurückgewiesen.