Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den versagenden Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 08.04.2013, Az. 4 Ca 1855 c/12, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin gegen die Zurückweisung ihres Prozesskostenhilfegesuchs.
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