Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31.8.2010 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21.3.2010 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu fünf Sechstel und die Beklagte zu einem Sechstel zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu vier Fünftel und die Beklagte zu einem Fünftel zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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