Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.10.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit zweier Kündigungen des Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung von Überstundenzuschlägen.
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