LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.10.2007
6 Sa 432/07
Normen:
BGB § 174 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 18.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2040/05

Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.10.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 432/07

DRsp Nr. 2008/9730

Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht

Die unverzügliche Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmacht ist berechtigt, wenn die vom stellvertretenden Geschäftsführer vorgelegte Original-Vollmacht unter dem Briefkopf des A. von "X." unterzeichnet ist, ohne das dem Vollmachtschreiben zu entnehmen ist, dass Herr X. berechtigt ist, wirksam Vollmacht zum Ausspruch der Kündigung zu erteilen und dem gekündigten Arbeitnehmer die Person des Herrn X. als kündigungsberechtigten Vollmachtgeber nicht bekannt ist.

Normenkette:

BGB § 174 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer unter dem 29. August 2005 ausgesprochenen außerordentlichen hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist.

Der geschiedene und keiner Unterhaltspflicht unterliegende Kläger ist bei dem A. seit 1988 als Krankenpfleger, zuletzt in Z., beschäftigt. Er ist ausschließlich im Nachtdienst tätig gewesen, der zwei Nächte Dienst und zwei Tag frei vorsah.

Einem im Jahr 1996 mitgeteilten Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf das Y., widersprach der Kläger.