Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 30.10.2012 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung der Beklagten beendet ist.
Der 1975 geborene, verheiratete Kläger ist seit dem 01.02.2004 bei der Beklagten als Materialbesteller im Fertigungslager der Endmontage gegen eine Bruttomonatsvergütung von 3.200,00 € tätig.
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