Die Bitte des Klägers auf Protokollberichtigung aus dem Schriftsatz vom 06.10.2015 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Für eine Berichtigung des Sitzungsprotokolls vom 22.09.2015 besteht kein gesetzlich begründeter Anlass.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|