LAG Köln - Urteil vom 17.08.2000
10 Sa 292/00
Normen:
KSchG § 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 02.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6458/99

Zurückverweisung, nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

LAG Köln, Urteil vom 17.08.2000 - Aktenzeichen 10 Sa 292/00

DRsp Nr. 2001/3470

Zurückverweisung, nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

»Hat das Arbeitsgericht über einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nicht entschieden, weil es von seinem Rechtsstandpunkt darauf nicht ankam (hier: verneinter Zugang der Kündigung), ist das Urteil aufzuheben und die Sache zur Entscheidung über den Zulassungsantrag an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen, wenn es nach Auffassung des Berufungsgerichts auf die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage ankommt.«

Normenkette:

KSchG § 5 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 02.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6458/99