Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.05.2010 –
Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung - auch über die Kosten der Berufung - an das Arbeitsgericht Dortmund zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche aus einem beendeten Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die Beklagte für die Klägerin Versicherungen vermittelt hat.
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